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Hinweise zum Lichtraumprofil bei Gehwegen und Fahrbahnen (Innerorts)


Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen können auch die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen.

Häufig ragen ihre Zweige aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenzen hinaus in den Gehweg oder die Straße.

Um derartige Beeinträchtigungen bzw. hierdurch entstehende Gefahrenquellen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den

Fahrbahnen mindestens bis 4,50 m 
Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m

von überhängenden Ästen und Zweigen sowie sonstigen Anpflanzungen freigehalten werden.

Der Bewuchs muss entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- oder Radweghinterkante (Grundstücksgrenze) geastet bzw. zurückgeschnitten werden.

Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsabstand von mindestens 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord (Randstein) vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 m reduziert werden.

Aus den vorgenannten Maßen ergibt sich das freizuhaltende Lichtraumprofil.


An Kreuzungen und Einmündungen müssen Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen stets so kurz gehalten werden, dass die Sichtfelder nicht eingeschränkt werden.

Verkehrsschilder und Straßenlampen müssen stets freigehalten werden.

Auch an Feldwegen muss das Lichtraumprofil von den Anliegern freigehalten werden. Insbesondere während der Erntezeit benötigen landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite oder Überhöhe viel Raum zum Manövrieren.

Bei der Durchführung von Schnittmaßnahmen sollte der Zuwachs in der Vegetationsperiode möglichst vorrausschauend mit berücksichtigt werden.

Außerdem ist zu beachten, dass vom 1. März bis zum 30. September schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses möglich sind. Bäume, Hecken oder andere Gehölze dürfen jedoch nicht vollständig gefällt oder gerodet werden. Bei Bäumen sind ggf. bedingte Ausnahmen möglich.

Jeder Grundstückseigentümer sollte daher im gemeinschaftlichen Interesse regelmäßig prüfen, ob überhängende Äste und Zweige ihrer Anpflanzungen zurückzuschneiden sind.

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bad Emstal bitten wir um Ihr Verständnis, insbesondere wenn Sie seitens der Verwaltung auf einen etwaigen notwenigen Rückschnitt hingewiesen werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen das Bauamt selbstverständlich gerne zur Verfügung.