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bekanntmachungen

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“


Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Emstal hat in ihrer Sitzung am 29.06.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird nach § 10 Abs. 3 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Das Verfahrensgebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“ umfasst den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“. Das Verfahrensgebiet befindet sich in Bad Emstal-Sand und umfasst folgende in der Gemarkung Sand liegende Flurstücke:

Flur 15         101/2 - 101/6, 101/8

Flur 16         79/13, 79/14, 79/15, 208 (tlw.), 79/22, 79/21, 79/18, 79/19, 79/26, 254/6 (tlw.), 255, 77/7, 78/10 - 78/14, 77/11, 77/12, 77/17, 77/19, 77/18, 75/4, 73/5, 72/4 und 95/7

Die Lage des Plangebietes ist dem Kartenausschnitt (unmaßstäblich verkleinert) zu entnehmen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“ wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 21 (1. OG - Bauamt) bereitgehalten und kann während der Dienstzeiten der Verwaltung

Montag, Dienstag
08:30 - 12:00
13:00 -16:00
Mittwoch
08:30 - 12:00
Donnerstag
08:30 - 12:0013:00 - 18:00
Freitag
08:30 - 12:00

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung, von jeder Person eingesehen werden.

Zudem ist die Änderungsplanung einschließlich der Begründung auch online einsehbar.

Begründung mit textlichen Festsetzungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Auf der Höhe"

Aktueller Bebauungsplan Nr. 3 "Auf der Höhe"

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 des BauGB über die Entschädigung von durch den geänderten Bebauungsplan eintretenden Vermögennachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bad Emstal, den 02.08.2023

Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand

gez. Stefan Frankfurth
Bürgermeister