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bekanntmachungen

Cannabis-Konsum auf dem Weihnachtsmarkt verboten


Weihnachtsmärkte sind Orte der Besinnlichkeit und insbesondere Orte, wo sich viele Kinder aufhalten werden.
Da passt der Konsum von halluzinogenen Drogen wie Cannabis nicht zusammen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Bad Emstal eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Konsum von Cannabis auf den Weihnachtsmärkten in Sand und Balhorn verbietet.

Allgemeinverfügung - Verbot des Cannabis-Konsums auf den Emstaler Weihnachtsmärkten

Bei dem Verbot hat sich die Gemeinde am Vorgehen der Stadt Fritzlar orientiert, die eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Hessentag in diesem Jahr erlassen hat. Diese hat die gerichtliche Überprüfung bestanden, sodass sich dieses Vorgehen auch auf andere Veranstaltungen übertragen lässt.

„Neben der Frage des Gesundheits- und des Jugendschutzes geht es uns insbesondere um Rechtssicherheit“, so Bürgermeister Daniel Rudenko (CDU), der in seiner Funktion als örtliche Ordnungsbehörde die Allgemeinverfügung erlassen hat. Mit dem allgemeinen Verbot erledigen sich mögliche Streitgespräche auf dem Weihnachtsmarkt, ob der Konsum von Cannabis durch andere Regelungen schon verboten ist oder nicht.

Die Missachtung des Verbotes kann eine Strafe von 150 bis zu 500 Euro nach sich ziehen.

Weihnachtsmärkte am 1. und  3. Adventswochenende

Der Weihnachtsmarkt in Balhorn findet am 1. Dezember mit der Eröffnung um 11 Uhr statt und der Weihnachtsmarkt in Sand findet am 14. und 15. Dezember statt. Am 14. Dezember geht es um 18 Uhr los und am 15. Dezember wird der Weihnachtsmarkt um 12 Uhr eröffnet.