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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) m.W.v. vom 30.04.2022, wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“ soll der seit dem 31.03.1993 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3 „Auf der Höhe“ in seinen Festsetzungen geändert werden.

Der Bebauungsplan beinhaltet Teilflächen, die als Kleinsiedlungsgebiete gem. § 2 BauNVO festgesetzt sind. Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 fand eine solche Bebauung nur im Einzelfall statt.

Die 1. Änderung dieses Bebauungsplanes soll nunmehr insbesondere der Innenverdichtung dienen. Mit der Umwandlung der bisherigen Art der baulichen Nutzung „Kleinsiedlungsgebiete“ in „Allgemeine Wohngebiete“ sowie der Anpassung der Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,8 wird eine Innenverdichtung angestrebt.

Im Rahmen der 1. Änderungen erfolgt eine Anpassung der bebaubaren Flächen im Bereich des vorhandenen Alten- und Pflegeheimes des Arbeiter-Samariter-Bund sowie eine Modifizierung bauordnungsrechtlicher Festsetzungen.

Abgrenzung

Das Verfahrensgebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“ umfasst den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“. Das Verfahrensgebiet befindet sich in Bad Emstal-Sand und umfasst folgende in der Gemarkung Sand liegende Flurstücke:

Flur 15         101/2 - 101/6, 101/8

Flur 16         79/13, 79/14, 79/15, 208 (tlw.), 79/22, 79/21, 79/18, 79/19, 79/26, 254/6 (tlw.), 255, 77/7, 78/10 - 78/14, 77/11, 77/12, 77/17, 77/19, 77/18, 75/4, 73/5, 72/4 und 95/7

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Emstal hat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der Höhe“, Ortsteil Sand am 14.09.2022 zur öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 “Auf der Höhe“ wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf einschließlich der Begründung liegt vom 18.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) in der Gemeindeverwaltung Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienstzeiten der Verwaltung

Montag, Dienstag von 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch   
von 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 
von 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 
von 08:30 – 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Es ist derzeit erforderlich, dass die persönliche Einsichtnahme telefonisch angekündigt wird.
Hierzu melden Sie sich bitte unter Tel.-Nr. 05624/9997-0 an.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden
Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bad Emstal unter www.bad-emstal.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt sind.

Während der öffentlichen Auslegungsfrist können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse gemeinde@bad-emstal.de gerichtet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen trotz Einschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie im Rathausbetrieb zugänglich sind. Hierfür ist eine telefonische Kontaktaufnahme zur „Türöffnung“ notwendig. Ein entsprechender Hinweis ist an allen Eingängen deutlich sichtbar angebracht. Eine Terminvereinbarung ist dazu nicht erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Bad Emstal, den 10.08.2022

Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand

gez. Stefan Frankfurth
Bürgermeister