Was muss ich machen, wenn mein Schnelltest positiv ist?
Nach einem positiven Laientest muss ich mich direkt in häusliche Isolation begeben.
Ich bin nach den aktuell noch geltenden Regelungen verpflichtet einen PCR Test zur Bestätigung der Infektion durchzuführen. Erst das positive PCR Ergebnis ist die Diagnose und gilt als Beginn der offiziellen Quarantänedauer.
Wann beginnt die Quarantäne und wie lange dauert sie?
Die Quarantäne beginnt schon mit dem positiven Antigen Schnelltest. Die Quarantänedauer von aktuell fünf, sieben oder 10 Tagen beginnt aber erst ab dem Folgetag des PCR Abstrichstages.
Wie lauten die aktuellen Quarantäneregelungen und wie kann ich mich aus der Quarantäne freitesten?
Prinzipiell können sich Infizierte und Kontaktpersonen ab Tag 7 (gerechnet ab postitivem PCR Test) mittels PCR- oder Schnelltest freitesten. Ab Tag 10 ist man automatisch aus der Quarantäne entlassen, ohne einen Test machen zu müssen. Kinder und Jugendliche, die in Kindergarten oder Schule einer routinemäßigen Testung unterliegen können sich bereits ab Tag 5 mittels PCR-Test oder Schnelltest freitesten. Die Kosten für PCR Tests zur vorzeitigen Freitestung aus der Quarantäne werden nicht vom Staat getragen und zurzeit aufgrund mangelnder Kapazität in Bad Emstal auch nicht durchgeführt.
Nach dem aktuellen Beschluss der Bund-Länderkonferenz reicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ab Tag 7 künftig auch ein negativer Schnelltest zum Freitesten aus der Quarantäne. Ein PCR Test ist nicht mehr notwendig.
Diejenigen Personen, die durch eine Boosterimpfung einen vollständigen Impfschutz vorweisen können sind von den Quarantäneregelungen als Kontaktperson ausgenommen. Das gilt auch für vergleichbare Gruppen (in den letzten 3 Monaten geimpfte oder genesene Personen). Auch wenn diese Personen nicht quarantänepflichtig sind haben sie als Kontaktperson Anrecht auf einen PCR Test auf Staatskosten.
Wann gelte ich als Kontaktperson?
Kontaktpersonen werden unter anderem in §2 der Coronavirus Testverordnung und auf der Seite des RKI definiert.
Prinzipiell gilt man als Kontaktperson, wenn man mit einer Infizierten Person über einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten in einem Abstand von unter 1,5m in einer geschlossenen Räumlichkeit Kontakt gehabt hat.
Explizit gilt die Kontaktpersonenreglung unter anderem für Haushaltsangehörige, Schulklassen, Kitagruppen und Pflegepersonal.
Kontaktpersonen haben, unabhängig von Ihrem Impf-oder Boosterstatus, Anrecht auf einen PCR Test auf Staatskosten.
Wann habe ich Anrecht auf einen PCR Test auf Staatskosten?
- Wenn ich im Schnelltest (professionell) oder im Laientest (zuhause) positiv getestet wurde.
- Wenn ich Kontaktperson von einer im PCR Test positiv getesteten Person bin.
- Wenn ich in ein eine rote Meldung über die Corona Warn App bekommen habe.
- Wenn ich in eine Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (Krankenhaus, Reha) aufgenommen werden oder tätig werden will.
Was mache ich, wenn ich Symptome habe aber mein Schnelltest negativ ist?
Nicht ärztlich geführte Testzentren wie wir oder auch Apotheken können keine PCR Tests aufgrund von Symptomen anordnen. Auch Antigen Schnelltests dürfen gemäß Coronavirus Testverordnung in Testzentren nur bei asymptomatischen Personen durchgeführt werden.
Symptomatischen Personen bleibt daher nur der Weg zum Arzt.
Wie bekomme ich meinen Genesenennachweis?
Den Genesenennachweis bekommt man in Apotheken nach Beendigung der Quarantäne gegen Vorlage des Ausweises und des positiven PCR Befundes.