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Informationen zur Grundsteuerreform 2025


Vor diesem Hintergrund erreichen uns vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürger, die seitens des Finanzamtes bereits eine Neufestsetzung des Grundsteuermessbetrages erhalten haben. Bei einem Großteil der uns vorliegenden Informationen führt diese Neufestsetzung zu erhöhten Grundsteuermessbeträgen. Angesichts unseres Hebesatzes für die Grundsteuer befürchten viele Bürgerinnen und Bürger weitere finanzielle Einbußen.

Für diese Bedenken haben wir Verständnis.

Wir können erst nach Abschluss der Neubewertung voraussichtlich im Jahr 2024, in Abstimmung mit den Finanzbehörden, eine Bewertung der Situation vornehmen. Diese Bewertung wird dann Grundlage für die Haushaltsplanung 2025 sein.

Wir gehen davon aus, dass dann die politisch Verantwortlichen angemessen und wohlwollend darauf reagieren werden.

Wir bitten um Verständnis, dass bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Auskunft gegeben werden kann.

Ihr Bürgermeister der Gemeinde Bad Emstal

gez. Stefan Frankfurth