Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einer Wassergebühr von 3,32 Euro je Kubikmeter eine Wassergebühr von 3,26 Euro je Kubikmeter. Bei Zählermiete, Verwaltungsgebühren, Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.
Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.
Für den Kurbeitrag ergibt sich danach pro Aufenthaltstag für jede Person nach Vollendung des 12. Lebensjahres anstatt eines Betrag von 1,00 Euro ein Betrag von 0,97 Euro.
Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung der jeweiligen Satzungen die derzeit vorbereitet werden. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
gez. Stefan Frankfurth
Bürgermeister