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Richter ohne Robe


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht Kassel als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kassel schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Bad Emstal können sich ab sofort für das Ehrenamt bewerben.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Bad Emstal wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Die Bewerber müssen die Voraussetzungen nach §§ 31 – 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes erfüllen und darüber hinaus sollen sie als Jugendschöffe gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen bewerben sich bitte bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Str. 57, 34308 Bad Emstal (Ansprechpartnerin Frau Cron, Tel: 05624/999722, Email: carmen.cron@bad-emstal.de

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bitte bis zum 07.04.2023 ebenfalls bei der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Str. 57, 34308 Bad Emstal (Ansprechpartnerin Frau Cron, Tel: 05624/999722, Email: carmen.cron@bad-emstal.de

Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste kann im Rathaus, bei Frau Cron, Zimmer 5, abgeholt werden oder steht Ihnen hier zum Download bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem unter www.schoeffenwahl2023.de