Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Leistungsbeschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Bad EmstalDie Gemeinde ist gemäß § 967 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet, Fundsachen entgegenzunehmen, zu erhalten und zu verwahren. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass tatsächlich ein Fundverhältnis vorliegt, die Sache bzw. das Tier also einem Eigentümer zuzuordnen ist.
Soweit nicht festgestellt werden kann, dass diese noch einen Eigentümer haben und damit Fundtiere sind, kann eine Verpflichtung der Kommune nicht gesehen werden (sh. Beschluss VGH Kassel vom 17. Mai 2017, Az. 8 A 1064/14).
Wir bitten, Fundtiere direkt der Gemeinde Bad Emstal zu melden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Was sollte ich noch wissen?