Passamt


Reisedokumente

Mögliche Dokumentenarten sind:

  • Deutscher Reisepass - unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)
    Kosten: 37,50 Euro
  • Deutscher Reisepass - über 24 Jahre (10 Jahre gültig)
    Kosten: 70,00 Euro
  • Expresszuschlag für Reisepass
    Kosten: 32,00 Euro
  • Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig)
    Kosten: 26,00 Euro
  • Personalausweis - unter 24 Jahre (6 Jahre gültig)
    Kosten: 22,80 Euro
  • Personalausweis - über 24 Jahre (10 Jahre gültig)
    Kosten: 37,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig)
    Kosten: 10,00 Euro

Die Art des Reisedokumentes muss abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden.

Gewöhnlich dauert die Ausstellung eines Reisepasses 4 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie Ihr Dokument früher benötigen, kontaktieren Sie bitte das Passamt unter Telefon 05624/999711 und beantragen hierzu einen Expresspass. Beachten Sie bitte, dass ein Expresspass zusätzlich 32,00 Euro kostet.

Bitte beachten!
Zur Antragstellung sind die Reisepässe bzw. Personalausweise der Sorgeberechtigten mitzubringen.

Bei Kindern ist grundsätzlich die Zustimmungserklärunge beider Elternteile vorzulegen.

Aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Soweit über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden wurde ist die Rechtskraft nachzuweisen. Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Vormund beauftragt, ist dessen Zustimmung erforderlich. Die Bestellungsurkunde ist mitzubringen.

Zusatz bei nichtehelich geborenen Kindern: Nach der Rechtslage ist eine nicht verheiratete Mutter, gemäß § 1626a BGB, die Inhaberin des Sorgerechts für das nichteheliche Kind, es sei denn, es wurde von beiden Elternteilen eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben.

Zustimmungserklärung: Reisepass-/ Personalausweisantrag



Statusabfrage – Personalausweis oder Reisepass

Überprüfen Sie hier, ob Ihr Personalausweis oder Reisepass abholbereit ist.

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

Neue BMI-Servicehotline: 030 / 18 681 23333 (für Bürgerinnen und Bürger)

FAQ – häufig gestellte Fragen und Antworten zum Personalausweis


PIN-Rücksetzbrief


Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
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Er enthält eine neue PIN für Ihren Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Sie benötigen den PIN-Rücksetzbrief, wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist, wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben.
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