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bekanntmachungen

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf der Röde“, Ortsteil Balhorn


Abgrenzung

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Bad Emstal - Balhorn und umfasst die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 3 liegende Flurstücke 170/1 tlw., 171, 173/1, 174/1, 175, 176/2 und 176/1 tlw.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf der Röde“ soll der durch das Regierungspräsidium Kassel mit Verfügung vom 21.10.1976 genehmigte Bebauungsplan Nr. 9 „Auf der Röde“ (rechtskräftig seit dem 16.11.1976) in seinen Festsetzungen geändert werden.

In der Teilgebietsfläche 3 (Bau- und Erschließungsabschnitt) wurden eine Sporthalle und ein Feuerwehrgerätehaus errichtet. Zur geplanten notwendigen Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses bedarf es einer Korrektur der überbaubaren Fläche sowie einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang wird die überbaubare Fläche im Bereich der Sporthalle geringfügig angepasst.

Die Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert. In dem Allgemeinen Wohngebiet sind gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO u. a. Anlagen für sportliche Zwecke (Sporthalle) sowie ausnahmsweise Anlagen für Verwaltungen (Feuerwehrgerätehaus) gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 Ziffer 3 BauNVO zulässig.

Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und der Charakter eines Allgemeinen Wohngebietes gewahrt bleibt, wird der Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394), wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9 „Auf der Röde“ öffentlich ausgelegt.
Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Emstal hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf der Röde“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung öffentlich bekannt gemacht.
Die Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 29.01.2025 bis einschl. 03.03.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Bad Emstal www.bad–emstal.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“, das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de. eingestellt.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.

Montag
08:30 - 11:00

Dienstag
08:30 - 11:00
13:00 - 16:00
Mittwoch
08:30 - 11:00
Donnerstag
08:30 - 11:0013:00 - 18:00
Freitag
08:30 - 11:00

Zudem ist die Änderungsplanung einschließlich der Begründung auch online einsehbar.

Begründung mit textlichen Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Auf der Röde", OT Balhorn

Aktueller Bebauungsplan Nr. 9 "Auf der Röde", OT Balhorn

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Bad Emstal (Gemeindeverwaltung), Kasseler Straße 57
(1. OG Bauamt), 34308 Bad Emstal, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen gemeinde@bad-emstal.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen, dass

  • in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in den öffentlichen Sitzungen der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Bad Emstal, den 29.01.2025

Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand

gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister