Räumlicher Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Das Verfahrensgebiet befindet sich in Bad Emstal in der Gemarkung Balhorn und umfasst die folgenden Teilflächen.
Teilfläche A
Flur 3 Flurstücke 195/1, 196, 197, 198 tlw. und 106 tlw.
Die Teilfläche A wird begrenzt, im Norden durch die vorhandene Bebauung, im Osten durch die Wegeparzelle 106, im Süden durch die Wegeparzelle 198 Siedlungsstraße und im Westen durch die vorhandene Bebauung sowie einem unbebauten Wohngrundstück.
Teilfläche B
Flur 2 Flurstücke 85/2 und 85/3.
Die Teilfläche B wird begrenzt, im Westen durch die Wegeparzelle 124, im Norden durch Flächen der Landwirtschaft, im Osten durch die Wegeparzelle 125/1 und im Süden durch eine öffentliche Parkplatzfläche sowie durch die Gemeindestraße Am Distelberg.
Ziel und Zweck der Planung
Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs des Teilplan A sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die vorbereitende Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO vorgesehen.
Darüber hinaus soll die nördlich der Gemeindestraße Am Distelberg liegende Fläche mit dem vorhandene Trainings- und Beachvolleyballplatz als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport- und Beachvolleyplatz festgesetzt werden (Teilplan B). Das Flurstück 85/3 wird gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36 „Simmenhausen“, Ortsteil Balhorn
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Bad Emstal und umfasst die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 3 liegenden Flurstücke 195/1, 196, 197, 198 tlw. und 106 tlw. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die vorhandene Bebauung, im Osten durch die Wegeparzelle 106, im Süden durch die Wegeparzelle 198 Siedlungstraße und im Westen durch die vorhandene Bebauung sowie einem unbebauten Wohngrundstück.

Ziel und Zweck der Planung
Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 29.01.2025 bis einschl. 03.03.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Bad Emstal www.bad–emstal.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“, das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de. eingestellt. Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Montag | 08:30 - 11:00 | |
Dienstag | 08:30 - 11:00 | 13:00 - 16:00 |
Mittwoch | 08:30 - 11:00 | |
Donnerstag | 08:30 - 11:00 | 13:00 - 18:00 |
Freitag | 08:30 - 11:00 |
Zudem ist die Änderungsplanung einschließlich der Begründung auch online einsehbar.
Bebauungsplan Nr. 36 „Simmenhausen“
Begründung mit textlichen Festsetzungen
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Bad Emstal (Gemeindeverwaltung), Kasseler Straße 57 (1. OG Bauamt), 34308 Bad Emstal, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen gemeinde@bad-emstal.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Bad Emstal, den 29.01.2025
Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand
gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister