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Wahlen

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Warum Wählen gehen wichtig ist

Demokratie heißt das Recht seine Meinung kund zu tun! Wer nicht wählen geht, verschenkt dieses Recht und Privileg selbst zu bestimmen und damit seine Meinung zu äußern, denn jede Stimme zählt.

Nicht wählen zu gehen, auch nur aus Protest, ist keine Option. Die nicht abgegebene Stimme kann schließlich nicht mit gewertet werden. Selbst ungültig gemachte Stimmzettel hingegen, treffen sogar eine Aussage. Wählen zu gehen, heißt auch Verantwortung zu übernehmen - andere können nicht über einen bestimmen, sondern man bestimmt mit.

Geh` wählen!

Wer darf wählen?

  • Bei der Bundestagtagswahl darf jede*r Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, wählen gehen.
  • Bei der Landtagswahl darf jede*r Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Hessen hat, wählen gehen.
  • Bei der Kommunalwahl darf jede*r EU-Bürger*in, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen ihren/seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bad Emstal hat, wählen gehen.
  • Bei der Europawahl darf jede*r EU-Bürger*in, dIe/der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten eine Wohnung in der BRD oder in einem EU-Mitgliedstaats hat, wählen gehen.

Aktuell: Landtagswahlen

Am 08.10.2023 findet die nächste Landtagswahl statt.

Bei der Landtagswahl werden die Verhältnis- und die Mehrheitswahl im Zweistimmensystem kombiniert. Mit jeweils einer Wahlkreis- und einer Landesstimme können Sie die Festlegung der Sitzzahl beeinflussen. Der Landtag  kümmert sich um die jeweiligen Belange eines Bundeslandes. Es wird also der Hessische Landtag gewählt.

Aus diesem Anlass haben der Landeswahlleiter für Hessen, Dr. Wilhelm Kanther, und die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Rika Esser, die "Wahlbroschüre Hessen. Einfach wählen ..." in Leichter Sprache herausgegeben.

In dieser Wahlbroschüre erfahren Sie, worum es bei der Landtagswahl geht, wer wählen darf und wie die Landtagswahl abläuft. Zudem wird erläutert, wie Sie im Wahllokal oder per Briefwahl Ihre Stimmen abgeben können.


Hier finden Sie die Wahlergebnisse der letzten Wahlen

Wahlhelfer*innen

In den Wahllokalen sitzen Wahlhelfer*innen,als Mitglieder des Wahlvorstands. Die Wahlhelfer*innen sind ehrenamtlich tätig. Sie begleiten die Wahlhandlung, in dem sie die Listen der Wahlberechtigten kontrollieren und dem Wähler die Stimmzettel aushändigen.

Haben Sie Interesse einmal einem Wahlvorstand anzugehören? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Wahlvorgang

In Deutschland sind alle Wahlen geheim. Weshalb die/der Wähler*in in einer Wahlkabine ihre/seine Stimme abgeben muss, damit niemand sieht, was die-/derjenige gewählt hat. Anschließend wird der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen. Bis zum Ende des Wahltages, bis 18:00 Uhr, bleibt die Wahlurne verschlossen. Ab 18:00 Uhr zählt der Wahlvorstand unter Aufsicht der Öffentlichkeit die abgegebenen Stimmen aus.


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