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Wahlen

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Warum Wählen gehen wichtig ist

Demokratie heißt das Recht seine Meinung kund zu tun! Wer nicht wählen geht, verschenkt dieses Recht und Privileg selbst zu bestimmen und damit seine Meinung zu äußern, denn jede Stimme zählt.

Nicht wählen zu gehen, auch nur aus Protest, ist keine Option. Die nicht abgegebene Stimme kann schließlich nicht mit gewertet werden. Selbst ungültig gemachte Stimmzettel hingegen, treffen sogar eine Aussage. Wählen zu gehen, heißt auch Verantwortung zu übernehmen - andere können nicht über einen bestimmen, sondern man bestimmt mit.

Geh` wählen!

Wer darf wählen?

  • Bei der Bundestagtagswahl darf jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, wählen gehen.
  • Bei der Landtagswahl darf jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Hessen hat, wählen gehen.
  • Bei der Kommunalwahl darf jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bad Emstal hat, wählen gehen.
  • Bei der Europawahl darf jeder EU-Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten eine Wohnung in der BRD oder in einem EU-Mitgliedstaats hat, wählen gehen.

Aktuell: Bundestagswahl

Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt.

Besonderer Hinweis:

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass Wahlscheine mit Briefunterlagen für die Bundestagwahl erst versendet werden können, wenn Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand werden die Stimmzettel Anfang Februar geliefert.

Wahlhelfer

In den Wahllokalen sitzen Wahlhelfer als Mitglieder des Wahlvorstands. Die Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig. Sie begleiten die Wahlhandlung, in dem sie die Listen der Wahlberechtigten kontrollieren und dem Wähler die Stimmzettel aushändigen.

Haben Sie Interesse einmal einem Wahlvorstand anzugehören? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Wahlvorgang

In Deutschland sind alle Wahlen geheim. Weshalb der Wähler in einer Wahlkabine seine Stimme abgeben muss, damit niemand sieht, was derjenige gewählt hat. Anschließend wird der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen. Bis zum Ende des Wahltages, bis 18:00 Uhr, bleibt die Wahlurne verschlossen. Ab 18:00 Uhr zählt der Wahlvorstand unter Aufsicht der Öffentlichkeit die abgegebenen Stimmen aus.


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