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bekanntmachungen

22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Bestattungswald Bad Emstal“, Gemarkung Merxhausen


Räumlicher Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und des räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38

Die identischen Geltungsbereiche der Verfahrensgebiete befinden sich in Bad Emstal in der Gemarkung Merxhausen und umfassen eine Teilfläche des in der Flur 1 liegenden Flurstücks 163/1.

Ziel und Zweck der Planung

Im Bereich der Flächen des räumlichen Geltungsbereichs ist die Entwicklung eines Bestattungswaldes vorgesehen. 
Eine verstärkte Nachfrage nach naturnahen Bestattungen steigt seit Jahren ständig. Die Ruhestätten werden im vorhandenen Waldbereich angelegt. Die Errichtung der FriedWald - Fläche ist auf einer ca. 48,7 ha großen Teilfläche des insgesamt 231,87 ha großen Flurstücks 163/1 vorgesehen. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und wird durch die Stiftungsforsten Haina bewirtschaftet. Mit dem FriedWald wird das Bestattungsangebot innerhalb der Gemeinde ergänzt.

Für das im Außenbereich liegende Gelände besteht keine verbindliche Bauleitplanung. Zur Realisierung der Planung ist die Ausweisung einer Waldfläche mit der Zweckbestimmung „Bestattungs- und Wirtschaftswald“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB vorgesehen.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 26.03.2026 bis einschließlich 27.04.2026 hier und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de einzusehen.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.

Montag 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen

Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

22. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplan

Bebauungsplan Nr. 38 "Bestattungswald Bad Emstal"

Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr.38 "Bestattungswald Bad Emstal"

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Bad Emstal (Gemeindeverwaltung), Kasseler Straße 57 (1. OG Bauamt), 34308 Bad Emstal, während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen gemeinde@bad-emstal.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden.
Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

 

Bad Emstal, den 25.03.2026

Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand

gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister