Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Bad Emstal - Balhorn und umfasst die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 3 liegende Flurstücke 170/1 tlw., 171, 173/1, 174/1, 175, 176/2 und 176/1 tlw.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf der Röde“ wurden einzelne Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf der Röde“ geändert. In der Teilgebietsfläche 3 (Bau- und Erschließungsabschnitt) wurden eine Sporthalle und ein Feuerwehrgerätehaus errichtet. Zur geplanten notwendigen Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses bedurfte es einer Korrektur der überbaubaren Fläche sowie einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes. In diesem Zusammenhang wurde die überbaubare Fläche im Bereich der Sporthalle geringfügig angepasst.
Die Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert. In dem Allgemeinen Wohngebiet sind gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO u. a. Anlagen für sportliche Zwecke (Sporthalle) sowie ausnahmsweise Anlagen für Verwaltungen (Feuerwehrgerätehaus) gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 Ziffer 3 BauNVO zulässig.
Bekanntmachung
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Emstal ortsüblich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. S. 394) m.W.v. 01.01.2024 tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt), während der Dienstzeiten der Verwaltung
Montag | 08:30 - 11:00 | |
Dienstag | 08:30 - 11:00 | 13:00 - 16:00 |
Mittwoch | 08:30 - 11:00 | |
Donnerstag | 08:30 - 11:00 | 13:00 - 18:00 |
Freitag | 08:30 - 11:00 |
von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf der Röde“ mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Bad Emstal unter „Amtliche Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.
Hinweise
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bad Emstal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Bad Emstal, den 23.07.2025
Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand
gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister