Aufgaben der Ortsgerichte
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten eine wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten und arbeiten ehrenamtlich.
Beglaubigung von Unterschriften
z.B. in Vereinsangelegenheiten, Löschungsbewilligungen, Erbausschlagungen
Formulare finden Sie unter https://ordentliche‐gerichtsbarkeit.hessen.de
Wichtig:
- Unterschriften müssen im Ortsgericht geleistet werden
- Erbausschlagungen muss der/die Ausschlagende eigenverantwortlich nach Unterschriftsbeglaubigung an das zuständige Nachlassgericht senden
- Unterschriften auf fremdsprachlichen Dokumenten werden nur beglaubigt, wenn die Übersetzung eines amtlich bestellten Dolmetschers vorliegt
Beglaubigung von öffentlichen und privaten Urkunden sowie Dokumenten
Ausgenommen sind standesamtliche Urkunden, die ausschließlich beim zuständigen Standesamt angefordert werden müssen
Wichtig:
- Fremdsprachliche Dokumente werden nur beglaubigt, wenn die Übersetzung eines amtlich bestellten Dolmetschers vorliegt
Schätzungen von Immobilien
Hierfür werden umfangreiche Unterlagen wie z.B. ein aktueller Grundbuchauszug, Lageplan, Grundrisszeichnungen und vieles mehr benötigt.
Details
Erforderliche Unterlagen
Ein gültiges Ausweisdokument (bei Reisepässen ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung mit vorzulegen)
Gebühren
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Land Hessen erhoben.
In den Ortsgerichten ist keine Kartenzahlung möglich, Gebühren müssen in bar entrichtet werden.