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Wahlen

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Warum Wählen gehen wichtig ist

Demokratie heißt das Recht seine Meinung kund zu tun! Wer nicht wählen geht, verschenkt dieses Recht und Privileg selbst zu bestimmen und damit seine Meinung zu äußern, denn jede Stimme zählt.

Nicht wählen zu gehen, auch nur aus Protest, ist keine Option. Die nicht abgegebene Stimme kann schließlich nicht mit gewertet werden. Selbst ungültig gemachte Stimmzettel hingegen, treffen sogar eine Aussage. Wählen zu gehen, heißt auch Verantwortung zu übernehmen - andere können nicht über einen bestimmen, sondern man bestimmt mit.

Geh` wählen!

Wer darf wählen?

  • Bei der Bundestagtagswahl darf jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat, wählen gehen.
  • Bei der Landtagswahl darf jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und den Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Hessen hat, wählen gehen.
  • Bei der Kommunalwahl darf jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Wochen seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bad Emstal hat, wählen gehen.
  • Bei der Europawahl darf jeder EU-Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten eine Wohnung in der BRD oder in einem EU-Mitgliedstaats hat, wählen gehen.

Aktuell: Kommunalwahl

Die nächste Kommunalwahl in Hessen findet am 15.03.2026 statt.

Rechtzeitige Anmeldung des Wohnsitzes

Wir weisen darauf hin, dass für die Kommunalwahl am 15.03.2026 wahlberechtigt ist, wer spätestens seit sechs Wochen (01.02.2026) tatsächlich in der Gemeinde wohnt und seiner melderechtrechtlichen Anmeldepflicht nachgekommen ist.

Bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses ist für die Ermittlung der wahlberechtigten Personen vom Melderegister auszugehen. Nur ausnahmsweise kann es, etwa im Einspruchsverfahren, noch notwendig werden, die tatsächlichen Verhältnisse zu erforschen.

Um ein Einspruchsverfahren mit umfangreichen Nachforschungen zu vermeiden, bitten wir Sie, sich unverzüglich nach Ihrem Wohnortwechsel in der Gemeinde anzumelden.

Der Gemeindevorstand

Mit einem Klick auf das Bild, öffnet sich eine Datei mit dem Musterstimmzettel.

Gemeindewahl


Ortsbeiratswahl


Briefwahl

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Der Internetwahlscheinantrag ermöglicht Ihnen, den Wahlschein und Briefwahlunterlagen über das Internet auf einem komfortablen und schnellen Weg zu beantragen.

Die Antragstellung ist in der Zeit vom 02.02.2026 bis zum 10.03.2026 freigeschaltet.
Ab dem 11.03.2026 können keine Anträge mehr über das Internet gestellt werden, da die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr gewährleistet ist.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Wahlamt im Rathaus, die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist dort noch bis zum 13.03.2026, 13:00 Uhr möglich.



Alle Wahlergebnisse

Wahlhelfer

In den Wahllokalen sitzen Wahlhelfer als Mitglieder des Wahlvorstands. Die Wahlhelfer sind ehrenamtlich tätig. Sie begleiten die Wahlhandlung, in dem sie die Listen der Wahlberechtigten kontrollieren und dem Wähler die Stimmzettel aushändigen.

Haben Sie Interesse einmal einem Wahlvorstand anzugehören? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht!

Wahlvorgang

In Deutschland sind alle Wahlen geheim. Weshalb der Wähler in einer Wahlkabine seine Stimme abgeben muss, damit niemand sieht, was derjenige gewählt hat. Anschließend wird der Stimmzettel in die Wahlurne geworfen. Bis zum Ende des Wahltages, bis 18:00 Uhr, bleibt die Wahlurne verschlossen. Ab 18:00 Uhr zählt der Wahlvorstand unter Aufsicht der Öffentlichkeit die abgegebenen Stimmen aus.


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