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bekanntmachungen

Cannabis-Konsum auf dem Weihnachtsmarkt verboten


Weihnachtsmärkte sind Orte der Besinnlichkeit und insbesondere Orte, wo sich viele Kinder aufhalten werden. Da passt der Konsum von halluzinogenen Drogen wie Cannabis nicht zusammen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Bad Emstal eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Konsum von Cannabis auf den Weihnachtsmärkten in Sand und Balhorn verbietet.

Verbot schon im letzten Jahr ausgesprochen

Das Verbot wurde schon im letzten Jahr am Beispiel der Stadt Fritzlar zum Hessentag ausgesprochen.

„Neben der Frage des Gesundheits- und des Jugendschutzes geht es uns insbesondere um Rechtssicherheit“, so Bürgermeister Daniel Rudenko (CDU), der in seiner Funktion als örtliche Ordnungsbehörde die Allgemeinverfügung erlassen hat. Mit dem allgemeinen Verbot erledigen sich mögliche Streitgespräche auf dem Weihnachtsmarkt, ob der Konsum von Cannabis durch andere Regelungen schon verboten ist oder nicht.

Die Missachtung des Verbotes kann eine Strafe von 150 bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Das Cannabis-Verbot erstreckt sich über die gesamte Zeit der Weihnachtsmärkte in Balhorn und Sand auf deren Gelände.

Allgemeinverfügung - Verbot des Cannabis-Konsums auf den Emstaler Weihnachtsmärkten

Weihnachtsmärkte am 1. und  3. Adventswochenende

Der Weihnachtsmarkt in Balhorn findet am 30. November mit der Eröffnung um 11:30 Uhr statt und der Weihnachtsmarkt in Sand findet am 13. und 14. Dezember statt. Am 13. Dezember geht es um 17 Uhr los und am 14. Dezember wird der Weihnachtsmarkt um 12 Uhr eröffnet.