Gewerbeamt


Online – Gewerbeanzeige

Gemäß § 14 Abs. 1 GewO muss der Beginn eines Gewerbes oder einer Zweigstelle sowie deren Umzug oder Schließung oder eine wesentliche Änderung der Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Sie können die Daten für diese Anzeige hier direkt erfassen und an das Gewerbeamt der Gemeinde Bad Emstal übermitteln.

Sie benötigen ggf. folgende Unterlagen, welche am Ende der Erfassung hochgeladen werden müssen.

  • Registerauszug
  • vorliegende Erlaubnisse
  • vorliegende Handwerkskarten
  • vorliegende Aufenthaltstitel
  • vorliegende Vertretungsvollmacht
  • Kopie Personaldokument

Alternativ können Sie auch das Online - Portal des Einheitlichen Ansprechpartner Hessen nutzen.



Unternehmen gegründet oder selbständig gemacht?

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit eröffnen sich große finanzielle und ideelle Chancen. Je besser man im Vorfeld über die wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen informiert ist, desto einfacher lassen sich diese Chancen realisieren.