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Neue Bestattungsform auf den Friedhöfen in Bad Emstal: Baumgräber


Nachdem inzwischen die erste Beisetzung in einem Baumgrab erfolgt ist und der Bereich entsprechend gestaltet wurde, möchten wir noch einmal über diese neue Bestattungsmöglichkeit informieren.

Nach § 26a der Friedhofsordnung gelten für Baumgräber folgende Regelungen:

Bestattungen von Ascheresten sind an den ausgewiesenen Bäumen im Wurzelbereich der Bäume möglich. Die Beisetzung darf nur in einer biologisch abbaubaren Urne erfolgen. In einer Baumgrabstätte kann eine Urne beigesetzt werden. Dabei wird jeder Urne eine räumlich abgrenzbare und individuelle Parzelle überlassen. Das Nutzungsrecht an Baumgrabstätten wird für die Dauer von 20 Jahren verliehen. Ein Wiedererwerb bzw. eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Kennzeichnung der Baumgrabstätte erfolgt mit einem Namensschild, auf dem Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr eingraviert werden. Das Namensschild wird über die Friedhofsverwaltung bestellt, dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt und an einer Stele angebracht. Das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen auf der Grabstätte ist nicht gestattet, kann jedoch an einer gesondert ausgewiesenen Stelle abgelegt werden.

Die Anlage und Pflege der Baumgrabstätten übernimmt ausschließlich die Gemeinde Bad Emstal.
Dadurch entsteht für die Angehörigen kein Aufwand für die Grabpflege.
Die Gebühr für den Erwerb einer Baumgrabstätte beträgt 1.100,00 Euro.

Für Fragen oder weitere Informationen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Emstal gerne unter der Telefonnummer 05624 9997-20 zur Verfügung.

Auf dem Bild von links nach rechts:

Alexandra Schaub, neue Friedhofssachbearbeiterin
Bürgermeister Daniel Rudenko
Gärtnermeisterin Karen Link
Lydia Gerster, Friedhofssachbearbeiterin