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Freiwillige Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr Bad Emstal

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ie Freiwillige Feuerwehr Bad Emstal umfasst vier Ortswehren mit 124 aktiven Mitgliedern.  Sie besteht aus der Einsatzabteilung, der Jugendfeuerwehr sowie den „Bambinis“

Einsatzabteilung

Zu den Aufgaben der Einsatzabteilung gehören der vorbeugende und abwehrende Brandschutz, die allgemeine Hilfeleistung sowie der Katastrophenschutz. Neben der klassischen Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch Brände sind demnach u.a. auch die Technische Unfallhilfe (z.B. Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen), die Beseitigung von Umweltschäden oder die Brandschutzerziehung Bestandteil der Tätigkeit. Die Freiwillige Feuerwehr wird weiterhin bei überörtlichen Löschhilfen innerhalb des Wolfhager Landes. Die Einsatzabteilung rückt im Jahr zu 80 bis 120 Einsätzen aus. Um für diese verschiedenen Anforderungen bestmöglich vorbereitet zu sein, finden regelmäßige Fort- und Weiterbildungen statt. Der Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ist grundsätzlich freiwillig, ehrenamtlich und unentgeltlich. Die ehrenamtlichen Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr stellt ein unverzichtbares Element der Daseinsvorsorge zum Schutz der Bad Emstaler Bürgerinnen und Bürger dar.

Jugendfeuerwehr

Neben der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung bildet die Jugendarbeit einen wichtigen Bestandteil. Die Jugendfeuerwehr regt die Jugend (Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren) mit Schulung, Ausbildung und Einsatz zu Mitarbeit in der Ortsgemeinschaft an und bereitet die Jugendlichen für den Dienst in der Einsatzabteilung vor.

Kindergruppe „Bambinis“                      

Auch die Kleinsten (Kinder zwischen 6 und 10 Jahren) lernen bereits spielerisch die vielfältigen Bereiche der Feuerwehr kennen. Im OT Riede werden die Nachwuchsfeuerwehrleute aller Ortswehren betreut. Mit Wasserschlachten im Sommer, Bastel-und Spielangeboten, Ausflügen und Übernachtungen im Feuerwehrhaus bieten die Bambinis eine vielfältige Freizeitgestaltung an. 

Kostenersatz beim Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Emstal

Im Falle eines Brandes oder einer Katastrophe ist der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr gebührenfrei. Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe oder bei der Anordnung eines Brandsicherheitsdienstes, sind die Kosten nach der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Emstal (Feuerwehrgebühren) zu erstatten.

 


Gemeindebrandinspektor

Oliver Lenz

Gemeindejugendwartin

Tina Albert

+49 171 7753626

Stellv. Gemeindejugendwartin

Juljana Kaiser

+49 163 2562079


Satzungen der Gemeinde Bad Emstal

OT Sand

Wehrführer

Patrick Bubenheim

+49 5624 9268234

+49 173 9770962

Stellv. Wehrführerin

Nadine Kaiser

+49 174 4918366


Jugendwart

Luca Hoffmann

+49 173 9058360

Kinderfeuerwehrwartin

Ramona Bubenheim

+49 173 7145958

OT Balhorn

Wehrführer

Marco Rittgarn


1. Stellvertretende Wehrführer

Rolf Degenhardt

+49 163 2517204

2. Stellvertretende Wehrführer

Marvin Ott

+49  173 2433344


Jugendwart

Christian Löber

+49 176 23423506

OT Riede

Wehrführer

Toni Mey

+49 178 5749465


Stellv. Wehrführer

Lars Schmidt

+49 5624 8859

+49 157 76438590

gut zu Wissen

W?

Denken Sie bei einem Notruf immer an folgende Fragen:

Wer ruft an?                    
Nennen Sie uns Ihren Namen und ggf. die Telefonnummer unter der wir Sie für Nachfragen erreichen können.

Wo ist der Einsatzort? 
Eine genaue Ortsangabe, Straße, Hausnummer, Stockwerk. Beschreiben Sie Besonderheiten: Hinterhof, Parkanlage, Bahnhof oder ähnliches.
Auf Autobahnen und Bundesstraßen bitte Fahrtrichtungs- und Kilometerangabe

Was ist passiert?       
Beschreiben Sie mit kurzen Worten was passiert ist.

Wie viele Verletzte?    
Teilen Sie uns die Anzahl der Verletzen mit. Sind bei einem Brand noch Personen im Gebäude eingeschlossen.

Welche Art der Verletzung?          
Beschreiben Sie die Art und schwere der Verletzung.

Warten Sie auf eventuelle Fragen der Leitstelle!       Legen Sie nicht auf! 


Weitere Informationen zu den Wehren finden Sie auf deren Onlinepräsenzen


Rauchmelderpflicht in Hessen

In dem ab dem 6.7.2018 geltenden Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung §14 Satz 2 wurde beschlossen, dass mindestens jeweils ein Rauchmelder in Aufenthaltsräumen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen, zu installieren ist. Bestandsbauten müssen bis zum 01.01.2020 nachgerüstet werden. Zudem müssen Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, angebracht werden.

Für den Einbau ist der Eigentümer bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.