Räumlicher Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und des räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38
Die identischen Geltungsbereiche der Verfahrensgebiete befinden sich in Bad Emstal in der Gemarkung Merxhausen und umfassen eine Teilfläche des in der Flur 1 liegenden Flurstücks 163/1.
Ziel und Zweck der Planung
Im Bereich der Flächen des räumlichen Geltungsbereichs ist die Entwicklung eines Bestattungswaldes vorgesehen.
Eine verstärkte Nachfrage nach naturnahen Bestattungen steigt seit Jahren ständig. Die Ruhestätten werden im vorhandenen Waldbereich angelegt. Die Errichtung der FriedWald - Fläche ist auf einer ca. 48,7 ha großen Teilfläche des insgesamt 231,87 ha großen Flurstücks 163/1 vorgesehen. Die Fläche befindet sich im Eigentum des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und wird durch die Stiftungsforsten Haina bewirtschaftet. Mit dem FriedWald wird das Bestattungsangebot innerhalb der Gemeinde ergänzt.
Für das im Außenbereich liegende Gelände besteht keine verbindliche Bauleitplanung. Zur Realisierung der Planung ist die Ausweisung einer Waldfläche mit der Zweckbestimmung „Bestattungs- und Wirtschaftswald“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB vorgesehen.
Umweltbericht
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen.
- Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Einwender gem. §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB:
RP – KS – Dez. 26 - Forsten und Jagd: Forstrechtliche und forstfachliche Belange
RP – KS – Dez. 27 – Obere Naturschutzbehörde: Naturschutzfachliche und -rechtliche Belange
Kreisausschuss des Landkreises Kassel:
FB 63 Wasser- und Bodenschutz: Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete
FB 63 Naturschutz: Natur- und Landschaftsschutz
Landesamt für Denkmalpflege Hessen - hessenARCHÄOLOGIE: Bodendenkmäler und Bodenfunde
Bundesverband Deutscher Steinmetze und ArGe Friedhofsvereine
Urnenbestattungen, Grundwasserschutz, Artenschutz
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Emstal hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 38 „Bestattungswald Bad Emstal“ sowie des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 23.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 hier und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de einzusehen.
Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
| Montag |
08:30 – 12:00 Uhr
| |
| Dienstag | 08:30 – 12:00 Uhr |
13:00 - 16:00 Uhr
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| Mittwoch ganztägig geschlossen | ||
| Donnerstag |
08:30 – 12:00 Uhr
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13:00 - 18:00 Uhr
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| Freitag |
08:30 – 12:00 Uhr
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22. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplan
Bebauungsplan Nr. 38 "Bestattungswald Bad Emstal"
Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr.38 "Bestattungswald Bad Emstal"
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Bad Emstal (Gemeindeverwaltung), Kasseler Straße 57 (1. OG Bauamt), 34308 Bad Emstal, während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen gemeinde@bad-emstal.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden.
Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
- dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Gemäß § 3 (3) BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bad Emstal, den 22.07.2026
Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand
gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister

