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bekanntmachungen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“, Ortsteil Balhorn sowie der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes


Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Emstal werden die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ öffentlich ausgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Emstal hat in ihrer Sitzung am 31.10.2024 den Beschluss zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ gefasst. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgte zunächst im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden hat das Dezernat 21/1 des Regierungspräsidium Kassel darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung nicht im Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden kann. Die Änderung sieht eine Mischgebietsfläche vor, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Die Planung ist daher im „normalen“ zweistufigen Verfahren aufzustellen. Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Ziel und Zweck der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die Voraussetzungen zur 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ geschaffen werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Erweiterungsfläche gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage“ ausgewiesen. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung wird die Fläche gem. § 1 Abs.1 Nr. 2 BauGB als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen.

Räumlicher Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Das Verfahrensgebiet befindet sich in Bad Emstal und umfasst die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 13 liegende Flurstücke 142/1, 142/2, 142/3, 143 und 144.

23. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Begründung zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Ziel und Zweck der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“

Mit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ soll die seit dem 26.05.2004 rechtskräftige 1. Änderung in ihren Festsetzungen geändert und im südöstlichen Bereich um eine Teilfläche erweitert werden. Der Vorhabenträger beabsichtigt im südlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ die Errichtung einer Fertigungshalle mit einem vorgelagerten Verwaltungsgebäude. Der Hallenkomplex soll bei Bedarf nach Osten erweitert werden.

Im südöstlichen Bereich des Wartepfad soll eine weitere Fläche in die Änderungsplanung einbezogen werden. Für die vorhandene Bebauung und die auf den Flurstücken 142/3, 143 und 144 geplante Bebauung ist die Ausweisung einer Mischgebietsfläche vorgesehen. Zur geplanten Realisierung der Planung bedarf es einer Korrektur der überbaubaren Fläche sowie einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes. Für den bereits beplanten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ bleibt die Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO unverändert. Der östlich des Wartepfad gelegene Bereich wird als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt.

Räumlicher Geltungsbereich der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Bad Emstal und umfasst die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 13 liegende Flurstücke 137/2, 137/1, 138, 243/4 tlw., 142/1, 142/2, 142/3, 143 und 144. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den Wartepfad, im Osten durch das Gewässer Spole, im Süden durch die Parzelle Auf dem Wartepfad (Flst. 221) sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch den Feldweg (Flst. 246/1).


Aktueller Bebauungsplan

Begründung mit textlichen Festsetzungen

Umweltbericht

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltberichte zum Bebauungsplan Nr. 25 „Im Stege“ und zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen.

  • Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Einwender gem. §§ 3 (2) / 4 (2) BauGB:

Kreisausschuss des Landkreises Kassel

FB 83 Landwirtschaft: Hinweise zur Kompensation von Eingriffen

Kreisbauernverband Kassel

Hinweise zu Ausgleichsmaßnahmen, Photovoltaikanlagen, Erreichbarkeit von Hofstellen

NABU Bad Emstal

Empfehlungen zur Anlage einer Wildobstwiese

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Emstal hat ihrer Sitzung am 27.08.2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ sowie des Entwurfs der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 10.09.2026 bis einschl. 12.10.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Bad Emstal https://www.bad-emstal.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ und das zentrale Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de eingestellt.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.

Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr13:00 - 16:00 Uhr
Mittwochganztägig geschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr13:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Bad Emstal (Gemeindeverwaltung), Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal, während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen gemeinde@bad-emstal.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden.
Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

  

Gemäß § 3 (3) BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Bad Emstal, den 09.09.2026

Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand

gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister