post-it-notes-1284667_1920.jpg

bekanntmachungen

4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“


Ziel und Zweck der Planung

Mit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ soll die seit dem 26.05.2004 rechtskräftige 1. Änderung in ihren Festsetzungen geändert und im südöstlichen Bereich um eine Teilfläche erweitert werden. Der Vorhabenträger beabsichtigt im südlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ die Errichtung einer Fertigungshalle mit einem vorgelagerten Verwaltungsgebäude. Der Hallenkomplex soll bei Bedarf nach Osten erweitert werden.

Im südöstlichen Bereich des Wartepfad soll eine weitere Fläche in die Änderungsplanung einbezogen werden. Für die vorhandene Bebauung und die auf den Flurstücken 142/3, 143 und 144 geplante Bebauung ist die Ausweisung einer Mischgebietsfläche vorgesehen.

Zur geplanten Realisierung der Planung bedarf es einer Korrektur der überbaubaren Fläche sowie einzelner Festsetzungen des Bebauungsplanes. Für den bereits beplanten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ bleibt die Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO unverändert. Der östlich des Wartepfad gelegene Bereich wird als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und durch die Einbeziehung einer untergeordneten Fläche sich der Zulässigkeitsmaßstab aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung nicht wesentlich verändert, wird der Bebauungsplan gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Bad Emstal und umfasst die in der Gemarkung Balhorn in der Flur 13 liegende Flurstücke 137/2, 137/1, 138, 243/4 tlw., 142/1, 142/2, 142/3, 143 und 144. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den Wartepfad, im Osten durch das Gewässer Spole, im Süden durch die Parzelle Auf dem Wartepfad (Flst. 221) sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch den Feldweg (Flst. 246/1).

Bebauungsplan Nr. 25 "Im Stege",  mit textlichen Festlegungen

Begründung zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.25


Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. I S. 348), wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Im Stege“ öffentlich ausgelegt.

Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wendet die Gemeinde Bad Emstal das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB an. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 30.04.2026 bis einschließlich 01.06.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Bad Emstal und im zentralen Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de bereitgestellt.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch direkt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Emstal, Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal – Raum 16 (1. OG - Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.


Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr13:00 - 16:00 Uhr
Mittwochganztägig geschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr13:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Bad Emstal (Gemeindeverwaltung), Kasseler Straße 57, 34308 Bad Emstal, während der Dienstzeiten abgegeben werden.
Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adressen gemeinde@bad-emstal.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden.
Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen

  • dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können,
  • dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

 

Bad Emstal, den 29.04.2026

Gemeinde Bad Emstal
Der Gemeindevorstand

gez. Daniel Rudenko
Bürgermeister